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Landesheimbau- verordnung macht Neubau erforderlich

Seit 2009 gibt es eine neue Landesheimbauverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Laut dieser Verordnung entspricht unser Wohnheim in der Kinzigallee nicht mehr den neuen gesetztlichen Vorschriften.

Zum Beispiel:

  • Doppelzimmer sind nicht mehr zulässig
  • Einzelzimmer müssene eine Mindestgröße von 14 qm haben und eine eigene Nasszelle besitzen
  • Die Gemeinschaftsräume (Küche, Wohn-Esszimmer, Flur und Abstellräume) sollen nicht mehr aber auch nicht weniger als 5 qm pro BewohnerIn betragen

Dies bedeutet für den Verein Lebenshilfe Kehl entweder Umbau des bisherigen Gebäudes oder Neubau.

Ein Umbau würde bei Weitem  mehr als 75% eines Neubaus kosten. Dies hat zur Folge, dass ein Umbau nicht bezuschusst wird. Wir sind deshalb gezwungen, einen Neubau zu erstellen. Die Zuschussgeber machen zur Auflage, das bisherige Gebäude abzureißen.

Trotz intensiver Bemühungen ist es uns leider nicht gelungen, das alte Gebäude erhalten zu dürfen.

Voraussichtlich werden wir nach Befürwortung sämtlicher zuständiger Behörden im Frühjahr 2016 mit dem Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft (Grundstück ehemaliger Spielplatz Kahllach) beginnen.

Über Ihre Unterstützung durch Spenden würde sich die Lebenshilfe Kehl sehr freuen.